Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 1. Kartellsenat, vom 18. September 2008 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 16. Mai 2006 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittel zu tragen.
Von Rechts wegen
Die Klägerin, die 1987 von dem Modeschöpfer Wolfgang Joop gegründet wurde, ist Inhaberin der am 5. November 1980 angemeldeten und am 23. Januar 1981 unter anderem für Klasse 25 (Bekleidungsstücke) eingetragenen Wort-/Bildmarke 1013222
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