Maßgeblichkeit der tatsächlichen Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG a.F., auch wenn diese größer ist als im Mietvertrag angegeben
LG Hamburg, Urteil vom 01.06.2001 - Aktenzeichen 311 S 15/01
DRsp Nr. 2003/16719
Maßgeblichkeit der tatsächlichen Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2MHG a.F., auch wenn diese größer ist als im Mietvertrag angegeben
Im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens nach § 2MHG ist auch dann auf die tatsächliche Wohnfläche abzustellen, wenn im Mietvertrag eine geringere Wohnfläche angegeben ist. Insoweit kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht angenommen werden, dass eine (anteilige) Erhöhung des Mietzinses für die tatsächlich größere Fläche gem. § 1 Satz 3 MHG ausgeschlossen sein soll.