LG Hamburg - Urteil vom 01.06.2001
311 S 15/01
Normen:
MHG § 1 Satz 3 § 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)806a
ZMR 2001, 712

Maßgeblichkeit der tatsächlichen Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG a.F., auch wenn diese größer ist als im Mietvertrag angegeben

LG Hamburg, Urteil vom 01.06.2001 - Aktenzeichen 311 S 15/01

DRsp Nr. 2003/16719

Maßgeblichkeit der tatsächlichen Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG a.F., auch wenn diese größer ist als im Mietvertrag angegeben

Im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens nach § 2 MHG ist auch dann auf die tatsächliche Wohnfläche abzustellen, wenn im Mietvertrag eine geringere Wohnfläche angegeben ist. Insoweit kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht angenommen werden, dass eine (anteilige) Erhöhung des Mietzinses für die tatsächlich größere Fläche gem. § 1 Satz 3 MHG ausgeschlossen sein soll.

Normenkette:

MHG § 1 Satz 3 § 2 ;
Fundstellen
DRsp I(133)806a
ZMR 2001, 712