Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.11.2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Berufungsurteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin, die ein Unternehmen für Landschaftsbau, Straßenbau und Tiefbau betreibt, verlangt von der beklagten Stadt A. Mehraufwendungen für Bauzeitverzögerungen bzw. -verlängerung.
1. 2.
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