Mietminderung bei Abweichung der berechneten von der vereinbarten Wohn- und Nutzfläche
AG Wittenberg, vom 29.08.2001 - Aktenzeichen 8 C 416/01
DRsp Nr. 2009/7461
Mietminderung bei Abweichung der berechneten von der vereinbarten Wohn- und Nutzfläche
Haben die Parteien eines Mietvertrages hinsichtlich der Wohnfläche vereinbart, dass die Wohn- und Nutzfläche mit 80 qm vereinbart werde und haben sie weiterhin einen Mietzins in Höhe von 720 DM mit dem Zusatz vereinbart, "dies entspricht pro qm Wohn-/Nutzfläche DM 9,00", so liegt hierin keine bindende Festlegung eines Quadratmeterpreises. Vielmehr haben die Parteien zu erkennen gegeben, dass sie gerade keine komplizierte Wohnflächenbenutzung unter anteiliger Berücksichtigung der Schrägen, sondern eine einfache Berechnung der Wohn- und Nutzfläche wollten.