Mietminderung bei Abweichung der Wohnfläche von der Angabe in einer zur Vorlage bei der Wohngeldstelle erteilten Bescheinigung
LG Dortmund, vom 05.06.2007 - Aktenzeichen 1 S 96/06
DRsp Nr. 2009/7505
Mietminderung bei Abweichung der Wohnfläche von der Angabe in einer zur Vorlage bei der Wohngeldstelle erteilten Bescheinigung
Hat der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages dem Mieter zur Vorlage bei der Wohngeldstelle eine Bescheinigung über die Wohnfläche erteilt, die die Wohnfläche um etwa 10 % zu groß angibt, so ist der Mieter nicht zur Minderung des Mietzinses berechtigt, da hierin keine Beschaffenheitsvereinbarung liegt.