Mietminderung bei Anbringung einer Mobilfunkantenne auf dem Dach des Hinterhauses
AG Berlin-Tiergarten, vom 04.12.2001 - Aktenzeichen 6 C 417/01
DRsp Nr. 2009/7257
Mietminderung bei Anbringung einer Mobilfunkantenne auf dem Dach des Hinterhauses
Wird auf dem Dach des Hinterhauses eine Mobilfunkantenne angebracht, so begründet dies für den Mieter einer Wohnung im Vorderhaus kein Recht zur Minderung des Mietzinses, wenn die Richtwerte der 16. BundesimmissionsschutzVO eingehalten werden.