LG Frankfurt/Main vom 18.02.1983
2/17 S 134/82
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1989, 284

Mietminderung bei aus dem Fußboden der Wohnung austretendem Formaldehyd

LG Frankfurt/Main, vom 18.02.1983 - Aktenzeichen 2/17 S 134/82

DRsp Nr. 2009/7175

Mietminderung bei aus dem Fußboden der Wohnung austretendem Formaldehyd

Ist dem Mieter einer Wohnung das Verbleiben aus gesundheitlichen Gründen nicht zuzumuten, weil das Bindemittel der Fußbodenplatten zu hohe Formaldehydkonzentrationen aufweist, so ist er zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt und kann vom Vermieter Schadensersatz auch hinsichtlich der Umzugskosten verlangen.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1989, 284