AG Berlin-Mitte vom 11.01.2007
7 C 147/06
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
MM 2007, 183

Mietminderung bei Bauarbeiten an einem gegenüberliegenden Shopping- und Freizeitcenter

AG Berlin-Mitte, vom 11.01.2007 - Aktenzeichen 7 C 147/06

DRsp Nr. 2009/7371

Mietminderung bei Bauarbeiten an einem gegenüberliegenden Shopping- und Freizeitcenter

Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten an einem Shopping- und Freizeitcenter in einem gegenüberliegenden Haus berechtigen den Mieter einer Wohnung zu einer Minderung des Mietzinses um 15 %. Werden die Arbeiten auch zur Nachtzeit ausgeführt, so erhöht sich die Minderungsquote auf 30 %.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
MM 2007, 183