Mietminderung bei Bauarbeiten an einem gegenüberliegenden Shopping- und Freizeitcenter
AG Berlin-Mitte, vom 11.01.2007 - Aktenzeichen 7 C 147/06
DRsp Nr. 2009/7371
Mietminderung bei Bauarbeiten an einem gegenüberliegenden Shopping- und Freizeitcenter
Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten an einem Shopping- und Freizeitcenter in einem gegenüberliegenden Haus berechtigen den Mieter einer Wohnung zu einer Minderung des Mietzinses um 15 %. Werden die Arbeiten auch zur Nachtzeit ausgeführt, so erhöht sich die Minderungsquote auf 30 %.