Mietminderung bei Baulärm durch die Errichtung von Mobilfunkantennen und Strahlenbelastung durch mehrere Mobilfunkantennen
AG Hamburg-Harburg, vom 08.01.2007 - Aktenzeichen 644 C 334/065
DRsp Nr. 2009/7514
Mietminderung bei Baulärm durch die Errichtung von Mobilfunkantennen und Strahlenbelastung durch mehrere Mobilfunkantennen
1. Kommt es im Zuge der Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem Dach eines Mietshauses zu Lärmbeeinträchtigungen in Form von Bohr- und Hammergeräuschen, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt.2. Die Errichtung mehrerer Mobilfunkantennen auf dem Dach eines Mietshauses berechtigt den Mieter der unmittelbar unter dem Dach liegenden Wohnung wegen des verbleibenden Restrisikos zu einer Minderung des Mietzinses um 10 %. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Wohnungen unmittelbar unter mehreren Mobilfunkantennen nur noch sehr schwer zu vermieten sind.