Mietminderung bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von Waschküche und Trockenplatz
AG Brühl, vom 25.07.1974 - Aktenzeichen 2 C 38/73
DRsp Nr. 2009/7275
Mietminderung bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von Waschküche und Trockenplatz
Wird dem Mieter die vertraglich vereinbarte Nutzung der Waschküche und das Trockenraums entzogen, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt.