Mietminderung bei Feuchtigkeit und Nässe mit Durchfeuchtung des Teppichbodens
AG Leverkusen, vom 18.04.1979 - Aktenzeichen 23 C 471/76
DRsp Nr. 2009/7353
Mietminderung bei Feuchtigkeit und Nässe mit Durchfeuchtung des Teppichbodens
Ist eine Mietwohnung feucht bzw. nass, so dass der Teppichboden durchfeuchtet ist und Wasser von der Zimmerdecke tropft, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 50 % berechtigt.