AG Münster vom 18.01.1983
28 C 539/82
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1983, 236

Mietminderung bei Geräuschen aus der Nachbarwohnung

AG Münster, vom 18.01.1983 - Aktenzeichen 28 C 539/82

DRsp Nr. 2009/7363

Mietminderung bei Geräuschen aus der Nachbarwohnung

Die Wahrnehmbarkeit von Geräuschen aus der Nachbarwohnung, wie etwa Betätigung der Wasserspülung, Laufenlassen von Wasser, Öffnen und Schließen von Fenstern stellt auch nach 23 Uhr keinen Mangel der Mietwohnung dar, da die Störung im Wesentlichen auf einem normalen Verhalten des Nachbarn beruht.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1983, 236