Die Klägerin ist Eigentümerin und Vermieterin des Hauses ... . Die Beklagten haben von ihr mit schriftlichem Vertrag vom 25.06.1973 die im Erdgeschoss links gelegene 3 1/2-Zimmer-Wohnung gemietet für DM 626,05 einschließlich Betriebskosten. Das Haus liegt auf der Ostseite der Straße. Die Beklagten blickten bis zum Frühjahr 1980 aus den zwei nach Osten gelegenen Zimmern auf Birken, welche auf dem östlich gelegenen Grundstück standen. Auf jenem Grundstück standen bis 1979 keine Wohnhäuser. Es wurde vielmehr gewerblich genutzt.
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