AG Köln vom 22.10.2001
214 C 437/00
Fundstellen:
WuM 2002, 695

Mietminderung bei Lärm durch Öffnen und Schließen eines Metall-Hoftores

AG Köln, vom 22.10.2001 - Aktenzeichen 214 C 437/00

DRsp Nr. 2009/7471

Mietminderung bei Lärm durch Öffnen und Schließen eines Metall-Hoftores

Verursacht das Öffnen und Schließen eines Metall-Hoftores Geräusche, die die zulässigen Grenzwerte in der Wohnung überschreiten, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 15 % berechtigt.

Fundstellen
WuM 2002, 695