AG Suhl vom 01.08.2001
1 C 306/01
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2005, 656

Mietminderung bei Lärm von einer Autobahnbaustelle

AG Suhl, vom 01.08.2001 - Aktenzeichen 1 C 306/01

DRsp Nr. 2009/7486

Mietminderung bei Lärm von einer Autobahnbaustelle

Lärmentwicklung von einer einige 100 Meter von der Wohnung entfernten Autobahnbaustelle berechtigt jedenfalls dann zu einer Minderung des Mietzinses um 15 %, wenn die Geräuschentwicklung einer Steinzerkleinerungsmaschine deutlich wahrnehmbar und nicht nur zu einer physischen Lärmbelästigung, sondern auch zu einer nervlichen Beeinträchtigung geführt hat.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2005, 656