Mietminderung bei Lärm von einer Autobahnbaustelle
AG Suhl, vom 01.08.2001 - Aktenzeichen 1 C 306/01
DRsp Nr. 2009/7486
Mietminderung bei Lärm von einer Autobahnbaustelle
Lärmentwicklung von einer einige 100 Meter von der Wohnung entfernten Autobahnbaustelle berechtigt jedenfalls dann zu einer Minderung des Mietzinses um 15 %, wenn die Geräuschentwicklung einer Steinzerkleinerungsmaschine deutlich wahrnehmbar und nicht nur zu einer physischen Lärmbelästigung, sondern auch zu einer nervlichen Beeinträchtigung geführt hat.