Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung im Hause des Klägers. Das Mietverhältnis besteht seit dem 15. Mai 1975. Die Monatsmiete beträgt 344,67 DM.
In der Zeit von August bis Dezember 1977 haben die Beklagten die Miete monatlich um 86,17 DM, dieses entspricht 25 %, gemindert. Der gesamte Betrag der Mietminderung in Höhe von 5 x 86,17 DM = 470,85 DM, ist Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits.
Die Kläger beantragen,
wie erkannt.
Die Beklagten beantragen,
die Klage abzuweisen.
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