Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine im Erdgeschoss gelegene Gaststätte bei unzureichendem Schallschutz
AG Rheine, vom 30.10.1984 - Aktenzeichen 14 C 420/84
DRsp Nr. 2009/7414
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch eine im Erdgeschoss gelegene Gaststätte bei unzureichendem Schallschutz
Kommt es aufgrund unzureichender Schallschutzmaßnahmen zu Lärmentwicklung in Mietwohnungen aufgrund im Erdgeschoss ansässiger Gaststätten, so ist eine Mietminderung um 37 % gerechtfertigt.