LG Frankfurt/Main vom 06.03.2007
2-17 S 113/06
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2007, 316

Mietminderung bei Lärmbelästigungen durch eine Großbaustelle

LG Frankfurt/Main, vom 06.03.2007 - Aktenzeichen 2-17 S 113/06

DRsp Nr. 2009/7499

Mietminderung bei Lärmbelästigungen durch eine Großbaustelle

Eine monatelange Lärmbelästigung durch eine Großbaustelle mit sich teilweise bis in die Nacht hinein erstreckenden Bauarbeiten berechtigt den Mieter auch dann zu einer Minderung des Mietzinses (hier: um 12 %), wenn in einer Innenstadtlage oder auch in einem Baugebiet mit Bauarbeiten gerechnet werden muss.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2007, 316