Mietminderung bei Lärmbelästigungen durch eine Großbaustelle
LG Frankfurt/Main, vom 06.03.2007 - Aktenzeichen 2-17 S 113/06
DRsp Nr. 2009/7499
Mietminderung bei Lärmbelästigungen durch eine Großbaustelle
Eine monatelange Lärmbelästigung durch eine Großbaustelle mit sich teilweise bis in die Nacht hinein erstreckenden Bauarbeiten berechtigt den Mieter auch dann zu einer Minderung des Mietzinses (hier: um 12 %), wenn in einer Innenstadtlage oder auch in einem Baugebiet mit Bauarbeiten gerechnet werden muss.