Mietminderung bei mangelhafter Verlegung des Teppichbodens
LG Köln, vom 08.01.1980 - Aktenzeichen 12 S 265/79
DRsp Nr. 2009/7214
Mietminderung bei mangelhafter Verlegung des Teppichbodens
Ist ein Teppichboden, der nicht mitvermietet, sondern lediglich auf Veranlassung des Vermieters verlegt worden ist, mangelhaft verlegt, so ist der Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt.