Mietminderung bei Ruß im Treppenhaus und Rußpartikel in der Wohnung
AG Hamburg, vom 15.08.2001 - Aktenzeichen 45 C 35/01
DRsp Nr. 2009/7456
Mietminderung bei Ruß im Treppenhaus und Rußpartikel in der Wohnung
Ruß im Treppenhaus und Rußpartikel in der Wohnung nach einem Brandschaden stellen einen Mangel der Mietwohnung dar, der zur Minderung des Mietzinses um 3,5 % berechtigt.