Mietminderung bei Sperrung eines zum Haus führenden Abkürzungsweges nach jahrelanger Gestattung
AG Münster, vom 21.10.1981 - Aktenzeichen 5 C 438/81
DRsp Nr. 2009/7366
Mietminderung bei Sperrung eines zum Haus führenden Abkürzungsweges nach jahrelanger Gestattung
Wird ein zum Haus führender Abkürzungsweg nach jahrelanger Gestattung für die Benutzung durch die Mieter gesperrt, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt.