AG Berlin-Mitte vom 30.10.2001
4 C 5002/01
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 2004, 44

Mietminderung bei Störung der Bilddarstellung auf Computermonitoren durch Magnetfelder

AG Berlin-Mitte, vom 30.10.2001 - Aktenzeichen 4 C 5002/01

DRsp Nr. 2009/7777

Mietminderung bei Störung der Bilddarstellung auf Computermonitoren durch Magnetfelder

Wird durch die Magnetfelder vor dem Haus verlegter Gleichstromkabel die Bildwiedergabe auf Computermonitoren stark verzerrt und farblich verfälscht, so dass die Arbeitsschutzbestimmungen für einen Grafikarbeitsplatz nicht eingehalten werden können, so liegt ein Mangel einer zur teilgewerblichen Nutzung als Designerbüro vermieteten Wohnung vor. In diesem Fall ist der Mieter berechtigt, die Miete um den etwa 40%igen "Teilgewerbezuschlag" zu mindern.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 2004, 44