Mietminderung bei Unbenutzbarkeit des Wohnzimmers wegen Abstützung der Decke
AG Bochum, vom 28.11.1978 - Aktenzeichen 5 C 668/78
DRsp Nr. 2009/7260
Mietminderung bei Unbenutzbarkeit des Wohnzimmers wegen Abstützung der Decke
Ist das Wohnzimmer einer Wohnung unbenutzbar, weil die Wohnzimmerdecke durch Balken abgestützt wird, so ist eine Minderung des Mietzinses um 30 % gerechtfertigt.