FG Thüringen - Urteil vom 28.11.2001
III 1503/98
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 1996

FG Thüringen, Urteil vom 28.11.2001 - Aktenzeichen III 1503/98

DRsp Nr. 2002/12292

Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 1996

Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen hält bei einer Gesamtbetrachtung einem Fremdvergleich nicht stand, wenn eine Vorauszahlung der Miete für drei Jahre verbunden mit der Unveränderlichkeit der Miete und der Nebenkosten für diese Zeit vereinbart ist und Regelungen über eine Rückzahlung der Vorauszahlung für den Fall der vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses sowie über eine angemessene Verzinsung der Vorauszahlung fehlen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen.