KG - Urteil vom 17.05.2001
20 U 8310/98
Normen:
BGB § 535 § 537 (a.F.) ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 97
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 207/98

Minderung des Mietzinses wegen Küchenschaben

KG, Urteil vom 17.05.2001 - Aktenzeichen 20 U 8310/98

DRsp Nr. 2005/7105

Minderung des Mietzinses wegen Küchenschaben

1. Ist der Vermieter rechtskräftig zur Beseitigung von Küchenschaben in der Mietwohnung verurteilt, so kommt eine erneute Prüfung der Verantwortlichkeit und damit die erneute Prüfung, ob der Vermieter zur Beseitigung der Schaben verpflichtet ist, erst dann in Betracht, wenn feststeht, dass er seine Verpflichtung aus dem Urteil erfolgreich erfüllt hat, d.h. den Schabenbefall nachhaltig und endgültig beseitigt und sich damit die Verpflichtung aus dem Urteil erledigt hat. 2. Für eine nachhaltige Beseitigung des Schabenbefalls ist erforderlich, dass dieser im Anschluss an eine Schädlingsbekämpfung auch über die zeitliche Dauer der Wirkung der eingesetzten Mittel hinaus nicht mehr auftritt.

Normenkette:

BGB § 535 § 537 (a.F.) ;
Vorinstanz: LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 207/98
Fundstellen
KGReport-Berlin 2002, 97