Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kl�ger wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Stade vom 14. Juli 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch �ber die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zur�ckverwiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens betr�gt 30.000 €.
I.
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