Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 29. Juli 2013 -
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 26,25 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer für das Jahr 2007 in Höhe von 105,00 EUR. Die Antragstellerin hat die vom Antragsgegner geforderten Zinsen gezahlt.
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