LG Traunstein, vom 22.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 4165/06
AG Traunstein - Grundbuchamt - 11.07.2006,
Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein gutgläubiger Erwerb bei unzulässiger Grundbucheintragung
OLG München, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 32 Wx 33/07
DRsp Nr. 2007/8783
Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein gutgläubiger Erwerb bei unzulässiger Grundbucheintragung
»1. Entsteht bei der Unterteilung eines Sondereigentums neues Gemeinschaftseigentum, bedarf es zur Wirksamkeit der Unterteilung der Auflassung des neuen Gemeinschaftseigentums unter Mitwirkung aller im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer und der Eintragung in das Grundbuch.2. Die entgegen diesen Voraussetzungen in das Grundbuch eingetragene Unterteilung ist inhaltlich unzulässig und damit nichtig. Sie kann nicht Basis eines gutgläubigen Erwerbs sein.«