OLG München - Beschluss vom 03.04.2007
32 Wx 33/07
Normen:
BGB § 892 § 873 § 925 ; WEG § 4 ;
Fundstellen:
DNotZ 2007, 946
NZM 2007, 603
NotBZ 2007, 335
OLGReport-München 2007, 551
Rpfleger 2007, 459
ZfIR 2008, 115
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 22.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 4165/06
AG Traunstein - Grundbuchamt - 11.07.2006,

Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein gutgläubiger Erwerb bei unzulässiger Grundbucheintragung

OLG München, Beschluss vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 32 Wx 33/07

DRsp Nr. 2007/8783

Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein gutgläubiger Erwerb bei unzulässiger Grundbucheintragung

»1. Entsteht bei der Unterteilung eines Sondereigentums neues Gemeinschaftseigentum, bedarf es zur Wirksamkeit der Unterteilung der Auflassung des neuen Gemeinschaftseigentums unter Mitwirkung aller im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümer und der Eintragung in das Grundbuch.2. Die entgegen diesen Voraussetzungen in das Grundbuch eingetragene Unterteilung ist inhaltlich unzulässig und damit nichtig. Sie kann nicht Basis eines gutgläubigen Erwerbs sein.«

Normenkette:

BGB § 892 § 873 § 925 ; WEG § 4 ;

Gründe:

I.