BFH - Urteil vom 05.09.2001
X R 141/97
Normen:
AO § 39 Abs. 1 ; EStG § 10e Abs. 1, Abs. 2, 6 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 480
ZEV 2002, 250

Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

BFH, Urteil vom 05.09.2001 - Aktenzeichen X R 141/97

DRsp Nr. 2002/3768

Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

1. Der bloße Umstand, dass Eltern sich den Nießbrauch an einem Grundstück vorbehalten, das sie an ihren Sohn übertragen, führt nicht dazu, ihnen als wirtschaftlichen Eigentümern i.S.v. § 39 Abs. 2 AO das Hausgrundstück zuzurechnen. 2. Das Tatbestandsmerkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 10 e EStG ist als tatsächlicher Vorgang - Bewohnen durch den Eigentümer und die mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen - zu verstehen. 3. Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beginnt, wenn der Stpfl. die Wohnung "aufgrund seines Eigentumsrechts" bewohnt. 4. Zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 10 e EStG nutzt der Eigentümer seine Wohnung auch dann, wenn er sie gemeinsam mit den an der Wohnung Nießbrauchsberechtigten bewohnt. Denn das Nießbrauchsrecht dient der bloßen Absicherung des Mitbewohnungsrechts der Nießbrauchsberechtigten und ändert nichts daran, dass der Eigentümer die Wohnung - auch aus der Sicht der Nießbrauchsberechtigten - als Eigentümer zu Wohnzwecken nutzt.

Normenkette:

AO § 39 Abs. 1 ; EStG § 10e Abs. 1, Abs. 2, 6 ;

Gründe: