I. Die Kläger begehren die Feststellung, dass sie nicht verpflichtet sind, auf Grund der Mieterhöhungserklärung der Beklagten vom 26.11.1998 eine um 155,87 DM erhöhte Miete zu zahlen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|