Notwendigkeit einer eindeutigen Vereinbarung (hier: Umlage erhöhter Grundsteuer)
OLG Thüringen, Urteil vom 16.10.2001 - Aktenzeichen 8 U 392/01
DRsp Nr. 2003/16438
Notwendigkeit einer eindeutigen Vereinbarung (hier: Umlage erhöhter Grundsteuer)
Bei Vermietung von nicht preisgebundenem Wohnraum und Gewerberaum bedarf die Umlage von Betriebskosten einer ausdrücklichen, inhaltlich eindeutigen Vereinbarung der Vertragsparteien. Aus der Formulierung im Mietvertrag, der Mieter trage zusätzlich zum Mietzins anteilig "alle mit dem Mietobjekt verbundenen Betriebskosten", ergibt sich nicht eindeutig die Verpflichtung, auch die (hier: nachträglich - mit Rückwirkung - erhöhte) Grundsteuer zu tragen.