AG Koblenz, vom 10.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 133 C 1461/09WEG
LG Koblenz, vom 08.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 8/10
Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums für die Absonderungsberechtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers; Pfandklage gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung einer Zwangsversteigerung in eine Eigentumswohnung
BGH, Urteil vom 21.07.2011 - Aktenzeichen IX ZR 120/10
DRsp Nr. 2011/14866
Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums für die Absonderungsberechtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft in der Insolvenz eines Wohnungseigentümers; Pfandklage gegen den Insolvenzverwalter auf Duldung einer Zwangsversteigerung in eine Eigentumswohnung
a) In der Insolvenz eines Wohnungseigentümers ist die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen der nach § 10 Abs. 1 Nr. 2ZVG bevorrechtigten, vor der Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Hausgeldansprüche ohne die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlagnahme des Wohnungseigentums absonderungsberechtigt.b) Sofern die Berechtigten gegen den säumigen Wohnungseigentümer vor der Insolvenzeröffnung keinen Zahlungstitel erlangt haben, können sie den das Absonderungsrecht bestreitenden Insolvenzverwalter mit der Pfandklage auf Duldung der Zwangsversteigerung in die Eigentumswohnung in Anspruch nehmen. Das Prozessgericht muss in diesem Fall prüfen, ob die Voraussetzungen des Vorrechts gegeben sind.c) Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wohnungseigentümers entsteht das Vorrecht wegen der Hausgeldansprüche an der bis dahin nicht beschlagnahmten Eigentumswohnung mit der Verfahrenseröffnung.
Tenor
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