KG, Beschluss vom 01.03.2004 - Aktenzeichen 24 W 158/02
DRsp Nr. 2004/10162
Nutzungsentschädigung für überbauten Dachraum
Von einem Wohnungseigentümer, der unberechtigt seine Dachgeschosswohnung durch Erweiterung auf Gemeinschaftsflächen ausgebaut hat, und von dessen Nachfolgern kann die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Überlassung der Dachgeschossflächen lediglich eine Nutzungsentschädigung für unausgebauten Dachraum verlangen.