A) Das Landgericht will mit dem von ihm auf Art. III des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften in der Fassung des Gesetzes vom 5. Juni 1980 (MÄG) gestützten Vorlagebeschluß die Klärung der nachstehend wiedergegebenen Rechtsfrage erwirken:
»Sind Kapitalbeschaffungskosten, die bei der Finanzierung von Wertverbesserungsmaßnahmen angefallen sind, nach §
Dieser Vorlagebeschluß ist zulässig.
Der Senat folgt - wie er dies in seinen bislang nicht veröffentlichten Rechtsentscheiden 4 U 201/80 vom 25. März 1981 und 4 U 200/80 vom 22. April 1981 näher erörtert hat - hinsichtlich der einen auf Art. III MÄG basierenden Vorlagebeschluß betreffenden Zulässigkeitsvoraussetzungen den Darlegungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in dessen Rechtsentscheid vom 21. November 1980 (ZMR 1981, Seite - im folgenden: S. - 93 ff., 93). Die hiernach zu fordernden Zulässigkeitsvoraussetzungen liegen vor.
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