OLG Hamm vom 04.01.1989
15 W 416/88
Normen:
WEG § 16 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)146e
JMBl NRW 1989, 140
NJW-RR 1989, 655
OLGZ 1989, 167

OLG Hamm - 04.01.1989 (15 W 416/88) - DRsp Nr. 1992/8766

OLG Hamm, vom 04.01.1989 - Aktenzeichen 15 W 416/88

DRsp Nr. 1992/8766

e. Gesellschafter-Haftung für Wohngeldverbindlichkeiten einer BGB -Gesellschaft grundsätzlich auch noch nach Ä behaupteter .. Übertragung der Mitgliedschaftsrechte eines Gesellschafters, solange die Übertragung nicht nachgewiesen ist und die Grundbuchberichtigung noch aussteht.

Normenkette:

WEG § 16 ;

»... Die Verpflichtung zur Leistung des Lasten- und Kostenbeitrags trifft nach dem Gesetz und der hier verbindlichen Teilungserklärung jeden »Wohnungseigentümer«. Dabei haften mehrere Rechtsinhaber, so auch die Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft, nach einhelliger Auffassung als Gesamtschuldner .. . Die von der AntrG zu 2) behauptete Rechtsnachfolge in ihre Gesellschafterinnenstellung ist nicht in einer für die Wohnungseigentümergemeinschaft und den Verwalter annehmbaren Form nachgewiesen worden. ... Bei einem derartigen Rechtsgeschäft vollzieht sich der Erwerb, wenn zum Gesamthandsvermögen der -Gesellschaft ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht (z. B. Wohnungseigentum, vgl. §§ , ) gehört, ohne Auflassung und Eintragung im Grundbuch; denn es handelt sich nicht um die Übertragung eines Grundstücks oder eines grundstücksgleichen Rechts, sondern um die Übertragung der Mitgliedschaft. ... Der Rechtsübergang findet außerhalb des Grundbuchs statt und löst eine Berichtigung nach § aus (Senat, OLGZ 1986, 316 [hier: I (138) 510 b]). ...