OLG Köln vom 20.01.1986
16 Wx 111/85
Normen:
WEG § 25 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)119b
ZMR 1986, 130

OLG Köln - 20.01.1986 (16 Wx 111/85) - DRsp Nr. 1992/9728

OLG Köln, vom 20.01.1986 - Aktenzeichen 16 Wx 111/85

DRsp Nr. 1992/9728

b. Wertung der Stimmenthaltungen bei Beschlußfassungen der Wohnungseigentümerversammlung als Nein-Stimmen.

Normenkette:

WEG § 25 ;

»... Der Senat hält an der bisher in Literatur und Rechtspr. überwiegend vertretenen Auffassung fest, wonach bei Beschlußfassungen der WE [Wohnungseigentümer] Stimmenthaltungen mitzuzählen und als Nein-Stimmen zu werten sind (vgl. [u. a.] KG in NJW 78, 1439 [hier: I (152) 69 b]; OLG Frankfurt in OLGZ 80, 163; BayObLG in Rpfleger 79, 66 ..). Die zum Vereinsrecht ergangene Entscheidung des BGH (NJW 82, 1585) gibt keinen Anlaß, der abweichenden Meinung zu folgen, nach der die Mehrheit allein nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen und Enthaltungen nicht zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Celle in Rpfleger 73, 271; KG in ZMR 85, 64 [hier: I (152) 111 e] ..). Der BGH hat seine Entscheidung ausdrücklich auf das Vereinsrecht beschränkt und weiter ausgeführt, daß es in anderen Bereichen Fälle geben könne, in denen die Wertung einer Stimmenthaltung als Ablehnung erwünscht sei, »weil von jedem Beteiligten erwartet werden muß, daß er aus seiner Verantwortung heraus Farbe bekennt«.