Die Klägerin verlangt Schadensersatz, weil in einer von den Beklagten bewohnten Neubauwohnung, die sie von der Klägerin gemietet haben, bald nach ihrem Einzug Feuchtigkeitsschäden aufgetreten sind. Die Klägerin wirft den Beklagten vor, sie hätten nicht genügend geheizt und gelüftet.
Das mit der Berufung der Klägerin befaßte Landgericht hat folgende Fragen, die es bejahen möchte, zum Rechtsentscheid vorgelegt:
1.) Ist der Mieter einer Neubauwohnung verpflichtet, erheblich mehr, als bei sonstigen Wohnungen nötig, für die Beheizung und Belüftung der Wohnung zu tun, wenn darüber im Mietvertrag nichts bestimmt ist?
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