Das Landgericht hat mit Beschluß vom 17.12.1980 gemäß Artikel III des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21.12.1967 (BGBl. I S. 12489, geändert durch Gesetz vom 5.6.1980 (BGBL. I S. 657) die folgenden Fragen zum Rechtsentscheid vorgelegt:
1. Sind behebbare Mängel des vermieteten Wohnraumes bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne von §
2. Wie hoch - ausgedrückt in Prozenten der ortsüblichen Vergleichsmiete - liegt die Wesentlichkeitsgrenze i.S. von §
Ist der Ausgangswert für die Berechnung der Wesentlichkeitsberechnung die durch Sachverständigengutachten ermittelte Vergleichsmiete oder der Höchstwert einer Bandbreite abstrakt vergleichbarer Wohnungen?
|
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|