Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.10.2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 790.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
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