KG - Urteil vom 14.09.2018
21 U 63/16
Normen:
BGB § 437 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 439; WEG § 10 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 26.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen O 35/15

Pflicht zur Eigentumsverschaffung an einem GrundstückRechtsfähigkeit einer WohnungseigentümergemeinschaftEntstehen einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft

KG, Urteil vom 14.09.2018 - Aktenzeichen 21 U 63/16

DRsp Nr. 2019/11160

Pflicht zur Eigentumsverschaffung an einem Grundstück Rechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft Entstehen einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gegenüber Dritten und Wohnungseigentümern selbst Rechte erwerben und Pflichten eingehen.2. Die Rechtsfähigkeit kommt dem Verband Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu und ist auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen.3. Das Entstehen einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft setzt den Erwerb von Wohnungseigentum und das Entstehen einer entsprechenden gesicherten Rechtsposition eines Erwerbers voraus.

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26.04.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 91a O 35/15 - geändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.