BGH - Urteil vom 01.04.2011
V ZR 96/10
Normen:
WEG § 26;
Fundstellen:
MDR 2011, 780
MietRB 2011, 212
MietRB 2011, 213
NZM 2011, 515
WM 2011, 1293
Vorinstanzen:
AG Bergheim, vom 24.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen C 237/09
LG Köln, vom 22.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 29 S 202/09

Pflicht zur Einholung von Angeboten mehrerer Verwalter vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters; Pflicht zur Einholung von Angeboten mehrerer Verwalter vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - Aktenzeichen V ZR 96/10

DRsp Nr. 2011/9148

Pflicht zur Einholung von Angeboten mehrerer Verwalter vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters; Pflicht zur Einholung von Angeboten mehrerer Verwalter vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters

Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.

Die Revision gegen das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22. April 2010 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.

Von Rechts wegen

Normenkette:

WEG § 26;

Tatbestand