Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19. November 2008 -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.470,39 € zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung eines entsprechenden Teilbetrages der Ansprüche, die zugunsten der Klägerin für den Zeitraum April 2005 bis einschließlich Juli 2006 aus dem Mietverhältnis über die Wohnung ...straße 228 in B... gegen den damaligen Mieter Herrn P... R... fällig geworden sind.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin 70 % und der Beklagte 30 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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