Die Firma B. in E. (in folgendem: Firma B.) gehört zur B.-Gruppe, die in der Bundesrepublik Kaufhäuser mit dem Schwergewicht auf Pelzen und Textilien betreibt. In sämtlichen B.-Firmen ist der Zweitkläger mit Kapital beteiligt. Der Erstklüger ist jeweils der Geschäftsführer. Auch er ist mit Kapital an den genannten Firmen beteiligt.
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