Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 15. Februar 2011 wird aufgehoben.
II.Der Bescheid des Landratsamts Straubing-Bogen vom 9. August 2010 wird in Nr. 1. aufgehoben, soweit der Klägerin die Nutzung der Behinderteneinrichtung für Beschützende Wiedereingliederung in Niederwinkling zur Unterbringung von Personen untersagt wird, die dem
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
IV.Die Klägerin und der Beklagte tragen die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen je zur Hälfte. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Aufwendungen selbst.
V. VI.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|