BVerwG - Beschluss vom 01.04.2015
5 P 8.14
Normen:
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 14;
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, vom 28.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen OVG 62 PV 18.12
VG Berlin, vom 15.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen VG 70 K 18.11 PVB Berlin

Recht zur Mitbestimmung über das Absehen von einer Ausschreibung von Dienstposten

BVerwG, Beschluss vom 01.04.2015 - Aktenzeichen 5 P 8.14

DRsp Nr. 2015/8516

Recht zur Mitbestimmung über das Absehen von einer Ausschreibung von Dienstposten

Das Recht zur Mitbestimmung über das Absehen von einer Ausschreibung von Dienstposten (§ 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG) besteht nicht, wenn der Dienstherr zum Ausdruck bringt, er sei für die Entscheidung über einen Verzicht auf eine Ausschreibung nicht zuständig.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg - Fachsenat für Personalvertretungssachen des Bundes -vom 28. November 2013 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 14;

Gründe

I

Im Streit steht die Frage, ob das Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten, die bei gemeinsamen Einrichtungen besetzt werden sollen, der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.