LG Düsseldorf, vom 08.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 149/16
Rechte des Leasingnehmers bei Abschluss eines Leasingvertrages über ein vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mit einem Motor vom Typ EA 189
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.08.2020 - Aktenzeichen 22 U 217/19
DRsp Nr. 2023/770
Rechte des Leasingnehmers bei Abschluss eines Leasingvertrages über ein vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mit einem Motor vom Typ EA 189
1. Ein mit dem Motor EA 189 ausgestattetes Fahrzeug wies bei Gefahrübergang einen Sachmangel i.S. von § 434 Abs. 1 Nr. 2BGB auf, da die verwendete Motorsteuerungssoftware, die bei einem erkannten Prüfstandlauf eine verstärkte Abgasrückführung aktivierte, eine unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 der VO Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.07.2007 darstellte und daher die Gefahr der Stilllegung des Fahrzeugs bestand.2. Eine Nachfristsetzung zur Vorerklärung des später erklärten Rücktritts war gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3BGB entbehrlich, da im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung rechtfertigendes Interesse des Käufers stets vorliegt.
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