Rechte des Mieters bei Auftreten eines etwa 40 x 40 cm großen Feuchtigkeitsflecks an der Wohnzimmerwand; Verwirkung des Mängelbeseitigungsrechts
AG Münster, vom 12.06.2007 - Aktenzeichen 3 C 4552/06
DRsp Nr. 2009/7513
Rechte des Mieters bei Auftreten eines etwa 40 x 40 cm großen Feuchtigkeitsflecks an der Wohnzimmerwand; Verwirkung des Mängelbeseitigungsrechts
Der Mieter ist berechtigt, von dem Vermieter die Beseitigung eines etwa 40 x 40 cm großen Feuchtigkeitsflecks an einer Wohnzimmerwand zu verlangen. Er verwirkt das Recht auf Mängelbeseitigung jedoch, wenn er von dem Vermieter bestellten Handwerkern mehrfach den Zutritt zur Wohnung untersagt.