AG Berlin-Mitte vom 26.07.2001
16 C 1007/01
Normen:
BGB § 536 a.F.; ZPO § 935;
Fundstellen:
MM 2002, 227

Rechte des Mieters bei Ausfall der Heizung wegen Unterbrechung der Gasversorgung

AG Berlin-Mitte, vom 26.07.2001 - Aktenzeichen 16 C 1007/01

DRsp Nr. 2009/7651

Rechte des Mieters bei Ausfall der Heizung wegen Unterbrechung der Gasversorgung

Wird die Versorgung der Gasetagenheizung eines Mieters wegen Undichtigkeit gesperrt, so kann er im Wege der einstweiligen Verfügung die Wiederherstellung verlangen. Auf das Angebot eines umlagenfreien Anschlusses an die Gaszentralheizung des Mietshauses braucht nicht einzugehen.

Normenkette:

BGB § 536 a.F.; ZPO § 935;
Fundstellen
MM 2002, 227