Rechte des Mieters bei Behandlung der Wohnung mit Insektiziden
AG Trier, vom 14.08.2001 - Aktenzeichen 6 C 549/00
DRsp Nr. 2009/7443
Rechte des Mieters bei Behandlung der Wohnung mit Insektiziden
Hat der Vermieter zur Bekämpfung der Kugelkäferplage in einer Wohnung ein Insektizid einsetzen lassen, dessen Anwendung in Wohnräumen durch den Hersteller untersagt ist, so ist der Mieter zur vollständigen Minderung des Mietzinses und zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.