AG Mainz vom 03.07.2007
80 C 96/07
Normen:
BGB § 535 Abs. 1;
Fundstellen:
NZM 2007, 922

Rechte des Mieters bei Fehlen einer Briefkastenanlage

AG Mainz, vom 03.07.2007 - Aktenzeichen 80 C 96/07

DRsp Nr. 2009/7789

Rechte des Mieters bei Fehlen einer Briefkastenanlage

Fehlt ein Außenbriefkasten, so kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass ihm zusätzliche Haustürschlüssel für den Briefzusteller und den Zeitungsboten überlassen werden. Der Vermieter hingegen kann verlangen, dass ihm diese Personen namhaft gemacht werden.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1;
Fundstellen
NZM 2007, 922