Rechte des Mieters bei Fehlen einer Briefkastenanlage
AG Mainz, vom 03.07.2007 - Aktenzeichen 80 C 96/07
DRsp Nr. 2009/7789
Rechte des Mieters bei Fehlen einer Briefkastenanlage
Fehlt ein Außenbriefkasten, so kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass ihm zusätzliche Haustürschlüssel für den Briefzusteller und den Zeitungsboten überlassen werden. Der Vermieter hingegen kann verlangen, dass ihm diese Personen namhaft gemacht werden.